Energetische Baubegleitung

Bei einer energetischen Sanierung zum BEG Effizienzhaus oder bei der Sanierung auf den Standard von BEG Einzelmaßnahmen empfiehlt Richtliniengeber einen Energieberater für eine energetische Baubegleitung hinzuzuziehen. Der Energieberater unterstützt dabei, die Qualität der Handwerkerleistungen bei der energetischen Sanierung zu beurteilen. Nachlässigkeiten und Fehler bei der Ausführung können somit frühzeitig erkannt und korrigiert werden. Der Energieberater muss für die energetische Baubegleitung eine Zulassung haben und auf der EEE-Liste der DENA für die jeweilige Gebäudeart gelistet sein.

Eine energetische Baubegleitung wird individuell vereinbart und kann z. B. Folgendes beinhalten:

  • Ausschreibungen erstellen
  • Preis-/Leistungsvergleich
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Überprüfung der Handwerksleistung vor Ort für energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen
  • Abnahmen


Kosten: Für die energ. Baubegleitung kann über einen BEG-Antrag ein Förderzuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, bezogen werden.
Die energ. förderfähigen Kosten (max. 5.000 € bis 20.000 €) sind abhängig von der Gebäudegröße/Anzahl der Wohneinheiten/Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Maximalsumme gedeckelt.